Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Geschäftskunden · Stand: September 2026

Kurz gesagt: Wir fertigen ausschließlich Prototypen und Muster für Unternehmer. Die Bauteile dienen der Entwicklung, Erprobung und Präsentation. Für Serien-, Sicherheits-, Medizin- oder Lebensmittelanwendungen sind sie nicht bestimmt, und die Eignung für den konkreten Einsatz prüft der Auftraggeber selbst (§ 7).

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Fertigung von Bauteilen im 3D-Druckverfahren zwischen PrintForm (Anbieterangaben siehe Impressum, „Auftragnehmer“) und dem Kunden („Auftraggeber“).
  2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht. Der Auftraggeber bestätigt bei der Bestellung seine Unternehmereigenschaft.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung im Online-Preisrechner ist kein bindendes Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab.
  2. Die unmittelbar folgende automatische E-Mail bestätigt nur den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung nach Prüfung der Dateien per E-Mail bestätigen (Auftragsbestätigung) oder mit der Fertigung beginnen. Wir können Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Dateien nicht druckbar sind oder der Verwendungszweck erkennbar außerhalb von § 7 liegt.
  4. Mit dem Preisrechner erstellte Angebote („Angebot als PDF“) sind freibleibend und 30 Tage gültig. Maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
  5. Bei Dateien, deren Maße und Volumen der Auftraggeber selbst angibt (z. B. STEP), ist der angezeigte Preis vorläufig. Weicht der geprüfte Preis ab, teilen wir dies vor der Auftragsbestätigung mit; der Auftraggeber kann die Bestellung dann kostenfrei zurückziehen.

§ 3 Preise

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Preisrechner angezeigten Preise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer; die Preise sind Endpreise.
  2. Versand- und Verpackungskosten, Einrichtungs- und Material-Setup-Gebühren, Mengenrabatte sowie Aufpreise für Express-Fertigung werden vor der Bestellung gesondert ausgewiesen.

§ 4 Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt wahlweise auf Rechnung per Überweisung oder per PayPal (einschließlich Kreditkarte über PayPal).
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung per PayPal ist der Betrag nach Erhalt des Zahlungslinks zu begleichen.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für den Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Wir sind berechtigt, bei Neukunden oder größeren Aufträgen Vorkasse zu verlangen.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

  1. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Sie beginnen mit der Auftragsbestätigung. Ein angegebener Wunsch-Liefertermin ist unverbindlich, sofern er nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
  2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Versandunternehmen auf den Auftraggeber über (§ 447 BGB). Bei Abholung bzw. Lieferung durch uns geht die Gefahr mit der Übergabe über.
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers, Druckdaten

  1. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Konstruktion, Maßhaltigkeit, Funktion und Eignung der Bauteile für den vorgesehenen Einsatzzweck. Wir prüfen die Dateien nur auf Druckbarkeit, nicht auf technische Richtigkeit oder Eignung. Unsere automatische Modellprüfung ist ein Hilfsmittel und ersetzt diese Verantwortung nicht.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten verfügt und durch die Fertigung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Patent-, Marken- oder Designrechte) verletzt werden. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter aus solchen Rechtsverletzungen frei.
  3. Wir fertigen keine Waffen, Waffenteile oder sonstigen Gegenstände, deren Herstellung oder Besitz rechtswidrig ist, und können solche Aufträge jederzeit ablehnen oder stornieren.

§ 7 Prototypen-Charakter, Beschaffenheit und Toleranzen

  1. Alle von uns gefertigten Bauteile sind Prototypen bzw. Muster. Sie sind ausschließlich für Entwicklungs-, Versuchs-, Prüf-, Anschauungs- und Präsentationszwecke bestimmt. Vereinbarte Beschaffenheit ist allein die Übereinstimmung mit den übermittelten Druckdaten im Rahmen der verfahrensbedingten Toleranzen (Absatz 4).
  2. Die Bauteile sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – nicht bestimmt und nicht zugelassen für
    • den Serien- oder Dauereinsatz in Endprodukten,
    • sicherheitsrelevante oder tragende Anwendungen, bei deren Versagen Personen- oder erhebliche Sachschäden drohen (z. B. Fahrzeug-, Luftfahrt-, Maschinen- und Druckbehälterbau, Hebe- und Sicherungstechnik),
    • Medizinprodukte und den Einsatz am oder im menschlichen Körper,
    • den Kontakt mit Lebensmitteln oder Trinkwasser sowie Spielzeug.
  3. Wir übernehmen keine Garantie und keine Zusicherung für die Eignung der Bauteile für einen bestimmten Verwendungszweck, für Belastbarkeit, Lebensdauer, Temperatur-, UV- oder Chemikalienbeständigkeit oder für Zertifizierungen und Normkonformität. Materialangaben beruhen auf Herstellerdaten (Richtwerte an Prüfkörpern) und sind keine Beschaffenheitsangaben. Der Auftraggeber prüft vor jedem Einsatz eigenverantwortlich, ob die Bauteile für seinen Zweck geeignet sind. Setzt er sie abweichend von Absatz 1 und 2 ein, geschieht dies auf eigene Verantwortung; er stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Verfahrensbedingt (SLA-Verfahren auf Formlabs Form 4) sind Maßabweichungen (typisch ±0,15 mm, abhängig von Größe und Geometrie), Verzug, sichtbare Schichtlinien, Spuren von Stützstrukturen, Nachhärtungseffekte sowie geringe Farb- und Oberflächenabweichungen möglich. Diese stellen keinen Mangel dar.

§ 8 Untersuchungspflicht und Mängelansprüche

  1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  2. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neufertigung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 sowie bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.

§ 9 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Auftragswert.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für Folgeschäden, die aus einem Einsatz der Bauteile außerhalb des in § 7 beschriebenen Prototypen-Zwecks entstehen.

§ 10 Vertraulichkeit und Daten

  1. Wir behandeln alle übermittelten Dateien und Informationen streng vertraulich, verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und geben sie nicht an Dritte weiter.
  2. Die Dateien werden 180 Tage nach Abschluss des Auftrags automatisch gelöscht. Alle Rechte an den Daten verbleiben beim Auftraggeber.
  3. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Aachen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.